Dazu Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung: „Zusätzlich ca. 2,5 Mio. Frauen können voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 am Mammographie-Screening teilnehmen. Der Erweiterung des Früherkennungsangebots auf Brustkrebs liegen positive Bewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zugrunde. Klar ist aber auch, dass eine solche Ausweitung nicht von heute auf morgen umzusetzen ist. Uns war es wichtig, dass die interessierten Frauen die Untersuchungen wahrnehmen können, auch wenn es anfangs eventuell etwas ruckelt. Möglicherweise kann nicht immer sofort und zudem in Wohnortnähe ein Termin in einer der Screening-Einheiten vermittelt werden – hier hoffen wir auf Verständnis.“Wie funktioniert die Selbstanmeldung für Frauen ab 70 Jahren?Voraussichtlich ab 1. Juli 2024 können sich Frauen im Alter von 70 bis 75 Jahren bei den sogenannten Zentralen Stellen des Mammographie-Screenings für einen Untersuchungstermin in einer Screening-Einheit anmelden.
Damit die längere Teilnahmemöglichkeit und die Selbstanmeldungsoption möglichst breit bekannt werden, bietet der G-BA ab 1. Januar 2024 eine Informationsbroschüre(PDF 690,23 kB) an – digital und als Printprodukt zur Auslage beispielsweise in Arztpraxen und Screening-Einheiten. Zudem überarbeitete er die derzeit geltende sogenannte Entscheidungshilfe(PDF 1,62 MB) mit näheren Informationen zum Mammographie-Screening. Über die Bestellmöglichkeiten wird der G-BA gesondert informieren.Nähere Informationen sind über die Website des G-BA zu finden: www.g-ba.de/mammographie-screening-70plusWarum ist der Start am 1. Juli 2024 noch unter Vorbehalt?
Der Beschluss zur Ausweitung des Screening-Angebots wird von der Rechtsaufsicht des G-BA – dem Bundesministerium für Gesundheit – rechtlich geprüft. Wird der Beschluss nicht beanstandet, tritt er zum 1. Juli 2024 in Kraft. Der Zeitraum bis zum 1. Juli 2024 wird benötigt, um die erforderlichen softwaregestützten Prozesse – wichtig beispielsweise für die Dokumentation der Untersuchungen – aufzubauen.
Voraussetzung für den Start am 1. Juli 2024 ist zudem die strahlenschutzrechtliche Zulassung des Mammographie-Screenings für die neue Altersgruppe. Diese Zulassung durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) steht derzeit noch aus. Eine positive Bewertung des BfS, Grundlage dieser Zulassung, liegt vor. Hintergrund: Überprüfung der Altersgrenzen beim Mammographie-Screening
Derzeit werden Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre zu einer kostenlosen Röntgen-Mammographie eingeladen. Die Inhalte und Qualitätsanforderungen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs legt der G-BA in der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) fest. Der G-BA beschloss im März 2021, die derzeitigen Altersgrenzen zu überprüfen. Grund für die Aufnahme der Beratungen war eine Aktualisierung der europäischen Brustkrebsleitlinie der EU-Kommission. Diese empfiehlt, auch Frauen im Alter von 45 bis 49 Jahren sowie zwischen 70 und 74 Jahren in das Früherkennungsprogramm einzubeziehen. Mit der Bewertung der wissenschaftlichen Studienlage beauftragte der G-BA das IQWiG, das seinen Abschlussbericht im Juli 2022 vorlegte.Beschluss zu dieser PressemitteilungKrebsfrüherkennungs-Richtlinie: Erweiterung der oberen Altersgrenzen im Mammographie-Screening-Programm sowie weitere Änderungen
Pressemitteilung Gemeinsamer Bundesausschuss