Darauf basierende Konsequenzen sind für Patienten mit „intermediär-hohem“ Risiko (rechtsventrikuläre Dysfunktion und erhöhte kardiale Marker) neben der Antikoagulation ein hämodynamisches Monitoring und eine mögliche „Rescue“-Reperfusion bei initial hämodynamisch stabilen Patienten, die sich im Verlauf verschlechtern, während Patienten mit „intermediär-niedrigem“ Risiko (keine rechtsventrikuläre Dysfunktion und/oder normale kardiale Marker) lediglich hospitalisiert und antikoaguliert werden.
Die aktualisierten ESC/ERS-Leitlinien 2019 betonen insbesondere die Bedeutung der transthorakalen Echokardiographie für die Risikobeurteilung und daraus abgeleitete Therapiestrategien.
Die Leitlinien führen aus, dass pathologische Veränderungen des rechten Ventrikels beim hämodynamisch instabilen Patienten in der Notfallsituation für die Bestätigung der Diagnose Lungenembolie ausreichen und eine Reperfusionstherapie rechtfertigen. Umgekehrt ist die Information über das Fehlen einer rechtsventrikulären Dysfunktion zur Identifikation von Patienten mit Lungenembolie, welche rasch entlassen oder sogar ambulant (weiter)-behandelt werden können, wichtig.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden