Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Schmerzbegutachtung aus neurologischer und psychiatrischer Sicht

Er betonte die Wichtigkeit einer ausführlichen Anamnese in der Schmerzbegutachtung, auch zu Einschränkungen in den Aktivitäten des täglichen Lebens und in der Partizipation: „Wer bei der Arbeit Schmerzen hat, hat diese auch zuhause und in der Freizeit!“

„Begutachtung ist Beschwerdenvalidierung“, so Widder:

·         Nur selten entwickeln sich im Rahmen von Begutachtungen völlig neue Diagnosen.

·         Die Probanden sind davon überzeugt, dass sie Beschwerden haben und ihnen dafür eine Entschädigung zusteht.

·         Die essentielle gutachtliche Leistung ist – zumindest bei Zustandsgutachten – die Klärung, ob bzw. in welchem Umfang die Beschwerden tatsächlich bestehen.

·         Die meisten Schritte der gutachtlichen Exploration und Untersuchung dienen daher der Beschwerdenvalidierung.

Hinweise auf nicht oder nicht in dem geklagten Umfang vorhandene Funktionsbeeinträchtigungen ergeben sich etwa aus Diskrepanzen zwischen den Angaben des Probanden und der Aktenlage oder aus Diskrepanzen zwischen dem klinischen Bild im Rahmen der Begutachtung und den Ergebnissen in neuropsychologischen Tests (inkl. Beschwerdenvalidierungstests).

Für Konsistenz sprechen dagegen der Nachweis eines nachvollziehbaren klinischen Verlaufs sowie der Nachweis eines schlüssigen Bildes von Akten und gutachtlich erhobenem klinischem Befund (Beschwerdenvalidierung). Aus gutachtlicher Sicht nicht ausreichend ist dagegen die alleinige Verwendung eines Schmerzfragebogens.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden