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„Single-use“-Kontrastmittel nicht mehrfach verwenden!

Gerade aus dem ambulanten Bereich wird immer einmal wieder bekannt, dass Kontrastmittel, die als „single-use“-Artikel angeboten, für mehrere Patienten verwendet werden, kritisierte Petra Gastmaier vom Institut für Hygiene und Umweltmedizin an der Charité – Universitätsmedizin Berlin auf dem 10. Infektiologie-Update-Seminar am 20. und 21. Mai 2022 in Mainz.

Paul et al. berichten über einen Ausbruch von Pseudomonas-aeruginosa-Infektionen, die in einem Zeitraum von Januar bis März 2019 in einer ambulanten Klinik in Köln nach spinalen CT-gesteuerten Injektionen wegen Rückenschmerzen aufgetreten waren. Insgesamt 28 von 297 Patienten, die im fraglichen Zeitraum eine solche spinale Injektion erhielten, entwickelten eine schwere Infektion.

Von 19 Patienten standen Krankenakten für die Untersuchung zur Verfügung: Bei 15 Patienten wurde Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen, die übrigen 4 wurden als wahrscheinliche Fälle eingestuft. Zwei der 19 Patienten entwickelten eine Meningitis, die übrigen Spinalinfektionen. Nur wenige Patienten entwickelten Fieber (n = 3), aber die meisten benötigten eine chirurgische Intervention
(n = 16). Sieben Patienten entwickelten einen Rückfall und ein Patient verstarb.

Folgende grobe Fehler in der Asepsis beim Umgang mit den Spritzen wurden in der Einrichtung festgestellt:

  • Die Spritzen mit der Substanz Triamcinolon (einem synthetischen Glukokortikoid) wurden bereits Tage vor der geplanten Prozedur von ihrer sterilen Umverpackung befreit und in einer Nierenschale in der Nähe eines Waschbeckens offen gelagert, sodass die Oberfläche der Spritzen jedes Mal, wenn der Wasserhahn geöffnet wurde, gegenüber Spritzwasser exponiert war.
  • Für jede Injektion wurden 0,3–0,5 ml Kontrastmittel injiziert. Dafür wurde eine 500 ml Ampulle mit Kontrastmittel geöffnet, als Multidosenbehältnis weiterverwendet und bei Zimmertemperatur über mehrere Tage hinweg gelagert. Der Hersteller erlaubt jedoch nur den „single use“ über einen Zeitraum von 8 Stunden!
  • Die Sequenzierungsuntersuchungen der vorhandenen 15 Pseudomonas-aeruginosa-Stämme von Patienten und 10 Nachweise aus dem Waschbecken ergaben, dass die Patientenisolate und die aus dem Wachbecken unterschiedlich waren, aber die meisten Patientenisolate von einer gemeinsamen Quelle ausgingen, die nicht mehr identifiziert werden konnte.

    Aus gutachtlicher Sicht bleibt anzumerken, dass solche massiven Verstöße gegen die Hygienevorschriften durchaus arztrechtliche Konsequenzen haben können.

    G.-M. Ostendorf, Wiesbaden

    Literatur

    1 Paul, G. et al. (2021) Outbreak of Pseudomonas aeruginosa infections after CT-guided spinal injections. J Hosp Infect. 116:1-9.

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