Zu den häufigsten Begutachtungsanlässen zählen dabei die Fragen nach Arbeitsfähigkeit, Erwerbsfähigkeit, Grad der Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Rehabilitationsbedürftigkeit.
Dabei sollte sich die sozialmedizinische Begutachtung für alle Rechtsbereiche an der internationalen Klassifikation der Funktionsstörungen (ICF) nach der Weltgesundheitsordnung (WHO) orientieren, um eine einheitliche und nachvollziehbare Argumentation sicher zu stellen. Die ICF ist letztendlich die international anerkannte Grundlage aller sozialmedizinischen Begutachtungen und berücksichtigt die funktionelle Gesundheit durch Körperstrukturen, Körperfunktionen, Aktivitäten und Teilhabe sowie personenbezogene und umweltbezogene Kontextfaktoren.
Bei vorliegenden Wirbelkörperfrakturen sollte im Rahmen einer stationären osteologischen Rehabilitation die umfassende sozialmedizinische Begutachtung erfolgen, so Lange.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden