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Telemedizin in der Begutachtung

Über praktische Erfahrungen, Möglichkeiten und Grenzen der Telemedizin in der Begutachtung berichtete der Arbeits-, Sozial- und Umweltmediziner Andreas Weber, Ärztlicher Direktor der Softdoor GmbH in Gelsenkirchen, auf dem 15. Kongress für Versicherungsmedizin, Sozialmedizin und medizinische Begutachtung des Instituts für Versicherungsmedizin (IVM) am 5. Dezember 2024 in Frankfurt.

Die Corona-Pandemie hatte als „Türöffner und Beschleuniger“ der Telemedizin gewirkt. Auch war die Telemedizin 2019 durch das Digitale-Versorgungs-Gesetz (DGV), welches eine bessere Gesundheitsversorgung durch Digitalisierung und Innovation gewährleisten soll, gestärkt worden.

Zusammenfassend nannte Weber folgende „Take-Home-Message“:

  • Die Telebegutachtung ist eine bessere Alternative als eine telefonische oder eine reine Akten-Begutachtung.
  • Entscheidend für den sinnvollen Einsatz von Telemedizin in der Begutachtung sind Fragestellung, geeignete Erkrankungsarten und Vorbefunde.
  • Bei Akzeptanz des zu Begutachtenden ist die Telebegutachtung machbar und praxistauglich.
  • Wesentliche Faktoren für eine erfolgreiche Telebegutachtung sind eine gute technische Infrastruktur und Organisation, eine gute Vorbereitung und Atmosphäre, ein ausreichendes Zeitbudget und eine telemedizinische Kompetenz des Gutachters.
  • G.-M. Ostendorf, Wiesbaden