Eine rechtsmedizinische Aufarbeitung von knapp 6.000 Menschen, die in München innerhalb eines halben Jahres 2014 verstorben waren, zeigte, dass bei 0,9 % eine Antikoagulationstherapie den Tod herbeigeführt hatte und bei weiteren 1,4 % als wahrscheinliche Todesursache angesehen wurde. Verglichen wurden die Ergebnisse nun mit einem Kontrollkollektiv aller sonstigen Sterbefälle und einem Zielkollektiv, bei dem die Antikoagulation als Todesursache von vornherein vermutet wurde.
Am häufigsten hatten die Verstorbenen Marcumar und am seltensten ASS oder Dabigatran eingenommen. Bei 5 von 57 Patienten (9 %) aus dem Zielkollektiv hatte es eine absolute Kontraindikation zur Antikoagulation gegeben und in 6 Fällen eine relative (10,5 %). Unter Berücksichtigung aller Fälle zeigte sich ein deutlich höheres Blutungsrisiko – nämlich 2,35 % – als in den jeweiligen Fachinformationen angegeben (0,1 % bis 1,0 %), so die Autoren.
Diese Ergebnisse mahnen, Antikoagulantien gewissenhaft zu indizieren und zu dosieren, und Kontraindikationen zu beachten, kommentierte Mühlberg. In der Studie sei zudem in 61 % der Antikoagulantien-assoziierten Todesfälle „natürlicher Tod“ verzeichnet worden!
Gleich, S., Englmaier, M., Peschel, O. et al. (2023). Antikoagulanzienassoziierte Sterbefälle. Eine Analyse Münchner Todesbescheinigungen. Rechtsmedizin 2023, https://doi.org/10.1007/s00194–023–00616–1.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden