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Überweisender Arzt hat kein Recht auf Befundbericht

Er wies (auch in eigener Sache) darauf hin, dass in Kliniken auf Basis der geltenden Datenschutzrichtlinien Patienten in der Regel bei Aufnahme gefragt werden müssen, „ob der behandelnde/überweisende Arzt einen Bericht erhalten darf oder soll“. Der Patient müsse dem somit aktiv zustimmen und es gebe nicht wenige Patienten, die – aus welchen Gründen auch immer – hier eine Zustimmung verweigerten. Die Patienten bekommen nach dem stationären Aufenthalt ihren Brief in der Regel dann direkt „mit in die Hand gedrückt“ zur weiteren Verwendung.

Gleichermaßen gelte das auch für den ambulanten Klinikbereich, wo im entsprechenden Fall dann nur der Patient selbst seinen Brief nach Hause geschickt bekomme, nicht aber notwendigerweise der überweisende Arzt.

Framme sprach das dieses Thema „ganz bewusst“ an, weil es offensichtlich nicht wenige überweisende Ärzte gebe, die von alt hergebracht der Meinung seien, dass sie „ein Recht auf den Befundbericht“ des von ihnen überwiesenen Patienten hätten. Dies sei eben nicht so und Kliniken sein strikt angehalten, sich an die entsprechenden Datenschutzbestimmungen zu halten. Was hernach der Patient dann mit seinem Brief mache, stehe natürlich nicht mehr im Einflussbereich des Klinikarztes.

G.-M. Ostendorf, Wiesbaden

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