Ärzte, die eine alternative Heilmethode anbieten, müssen den Patienten unmissverständlich darüber informieren, dass sie von einer Standardbehandlung der Schulmedizin abweichen, erklärt der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Thomas K. Heinz im Hessischen Ärzteblatt (86. Jg., Heft 2/2025 vom Februar 2025). Darüber hinaus muss der Arzt erläutern, warum er dies tut und welche Vor- und Nachteile der Patient hieraus zu erwarten hat.
Dem Patienten müssen daher nicht nur die Risiken und die Gefahren eines Misserfolgs des Eingriffs erläutert werden, sondern er ist darüber aufzuklären, dass die geplante Therapie kein medizinischer Standard ist und die Wirksamkeit der Therapie statistisch nicht abgesichert ist.
Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Dresden vom 23.7.2024 (AZ: 4 U 1610/21), über welches wir bereits im Newsletter vom August 2024 berichtet haben.
https://www.medsach.de/berichte-informationen/aufklaerungspflicht-beim-…
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden