Denn mit dem Verlust des Körperteils ist mit Einschränkungen der Lebensqualität und auch der Lebenszeit zu rechnen; Betroffene können ihren Alltag nicht mehr selbstständig bewältigen und auch ihr Sterberisiko ist mit über 50 Prozent fünf Jahre nach Amputation deutlich erhöht. Diese weitreichende Entscheidung sollte immer durch eine Zweitmeinung abgesichert werden – ein gesetzlich verbrieftes Patientenrecht, das in der Versorgungswirklichkeit allerdings noch nicht angekommen ist.
„Um Patienten mit einem aktiven diabetischen Fußsyndrom die richtige Versorgung zu bieten, müssen diese direkt zu Behandlungsbeginn an spezialisierte Einrichtungen mit einem multidisziplinären Behandlungsteam überwiesen werden“, forderte Michael Eckhard, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß der DDG, Ärztlicher Leiter des Universitären Diabeteszentrums Mittelhessen am Universitätsklinikum Gießen/Marburg und Chefarzt der GZW Diabetes-Klinik Bad Nauheim. Es sei internationaler Konsens, dass die frühzeitige Überweisung eines Patienten mit akutem diabetischem Fußsyndrom an eine dafür spezialisierte Einrichtung die Rate an Amputationen signifikant zu verringern vermöge.
Doch das entspreche nicht der Versorgungsrealität in Deutschland, da zertifizierte Fußbehandlungseinrichtungen noch nicht flächendeckend etabliert seien. „Dabei trägt eine frühzeitige Behandlung durch ein spezialisiertes Behandlungsteam entscheidend zum Erfolg der Therapie bei und kann sogar Amputationen vermeiden“, betonte Eckhard. „Damit können wir wirksam und nachhaltig die Krankheitslast für Betroffene und die Krankheitskosten für das Gesundheitssystem senken.“
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden