Daher ist in der Regel ein gewisses Maß an Ausschlussdiagnostik erforderlich, um die Diagnose sichern zu können. Im ganz aktuellen Update der S3-Leitlinie „Reizdarmsyndrom“, erstellt von 20 Fachgesellschaften (führend: DGVS, DGNM, AWMF), liegt der Schwerpunkt in der Diagnostik weniger auf Diagnoseverfahren, sondern eher auf wichtigen Differentialdiagnosen, die in Abhängigkeit der vorherrschenden Symptome ausgeschlossen werden müssen, erklärte Andresen, eine der beiden Beauftragten Koordinatoren der Leitlinie. Unter anderem wurden die Themen „Gluten-Sensitivität“ und „Histamin-Intoleranz“ aufgenommen.
Wichtig gerade aus gutachtlicher Sicht sind die negativen Empfehlungen für wissenschaftlich nicht etablierte Verfahren wie Immunglobulin G (IgG)-basierte Tests für Nahrungsmittel-Unverträglichkeiten oder für eine „Stuhlanalyse auf Dysbiose“.
Die Leitlinie wird etwa Mitte Juli 2020 offiziell erscheinen.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden