„Beide Vorgehensweisen erlauben in den allermeisten Fällen eine ambulante Behandlung“, berichtete Houman Jalaie, stellvertretender Direktor der Klinik für Gefäßchirurgie und Leiter des Venenzentrums am Aachener Universitätsklinikum. Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Patient doch stationär aufgenommen werden müsse, sei bei einem offenen Eingriff allerdings etwas höher.
Verbindliche, durch Studien untermauerte Kriterien dafür, wann die Varizenbehandlung im Rahmen eines stationären Aufenthalts erfolgen sollte, gibt es zwar bis heute nicht. „Die Gefäßchirurgie verfügt mittlerweile aber über einen großen Erfahrungsschatz, und es gibt allgemein akzeptierte Faktoren, die für eine stationäre Behandlung sprechen“, erläuterte Jalaie.
Relevant sind dabei hauptsächlich medizinische Kriterien. So sollten etwa Patienten mit besonders ausgedehntem Krampfaderbefund, mit einem Ulcus cruris oder mit starkem Übergewicht eher stationär behandelt werden. Auch wenn beide Beine gleichzeitig operiert werden, der Betroffene bereits zuvor eine Krampfader-OP hatte, an den Beinen Vernarbungen bestehen oder bereits Thrombosen aufgetreten sind, sollte eine stationäre Aufnahme erfolgen.
Darüber hinaus gibt es auch soziale Faktoren, die gegen eine Entlassung sofort nach dem Eingriff sprechen. „Das ist besonders bei Patienten mit eingeschränkter Mobilität und fehlender häuslicher Versorgung der Fall“, erklärte Jalaie. Auch bei einem Alter von über 75 Jahren sei einem stationären Aufenthalt der Vorzug zu geben. Er dauere in der Regel nur eine Nacht.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich diesen Kriterienkatalog zu eigen gemacht. Sie übernehmen die Kosten für die stationäre Aufnahme, wenn mindestens einer der medizinischen oder sozialen Risikofaktoren gegeben ist.
„Das gilt jedoch nur für Patientinnen und Patienten nach offenem gefäßchirurgischem Eingriff“, betonte Jalaie. Nur in sehr seltenen Ausnahmefällen – etwa bei extremer Adipositas oder bei erhöhter Nachblutungsgefahr wegen einer bestehenden Antikoagulation – werde die stationäre Nachbeobachtung auch dann bezahlt, wenn die Varizen minimal invasiv verödet wurden. In aller Regel, so der DGG-Experte, gelinge die Erholung jedoch auch zu Hause ohne jedes Problem.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden