Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Editorial

Bei der Beantwortung von an den medizinischen Sachverständigen gestellten berufskundlichen Fragen in verschiedenen Rechtsbereichen wird heute ein wissenschaftlich begründeter Standard gefordert. Um dieser Anforderung zu genügen wird in dieser Ausgabe der Zeitschrift im Beitrag von Grömer ein Leitfaden für die Begutachtung in der Berufskunde und Tätigkeitsanalyse vorgestellt, der diesen wissenschaftlichen Standard in den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen sichern lässt. Eingegangen wird weiter auf die nicht selten auftretende Problematik, wonach in einem Rechtsstreit zwar vorgegeben ist, von welcher beruflichen Tätigkeit der Sachverständige bei seinen Betrachtungen auszugehen hat, im Rahmen der Befragung sich aber Sachverhalte herausstellen, die ein ganz anderes Bild dieser Tätigkeit vermuten lassen. Wie hiermit umzugehen ist wird ebenfalls im Beitrag von Ostendorf diskutiert, dies vor dem Hintergrund von Begutachtungsproblemen in der privaten Krankentagegeldversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung.

Die gutachtliche Beurteilung von Schmerzen betrifft alle medizinischen Fachgebiete und stellt die Sachverständigen nicht gerade selten vor Probleme in der Einschätzung. Die aktualisierte Leitlinie „Begutachtung von Menschen mit chronischen Schmerzen“, vorgestellt im Beitrag von Schiltenwolf und Gruner, soll hierzu einem wissenschaftlichen Standard die Grundlage geben.

Eine kritische Betrachtung der wissenschaftlichen Begründung zum Vorschlag der Anerkennung einer Rotatorenmanschettenruptur als Berufskrankheit u. a. durch Hand-Arm-Schwingungen findet sich im Beitrag von Meyer-Klement, Hartmann, Klemm und Spahn. Auch der abschließende Beitrag von Hiller, Becker, Kaifie-Pechmann und Drexler hat eine Problematik aus der Unfallversicherung zum Thema, nämlich die Frage, wie nach Wegfall des Unterlassungszwanges 2021 mit der Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit bei den entsprechenden Berufskrankheiten zu verfahren ist.

Das Heidelberger Gespräch diesen Jahres findet am 23. und 24. Oktober statt. Der Beirat hat auf seiner Tagung im Januar als Themen vorgesehen Fragen der medizinischen Begutachtung im Spannungsfeld zwischen Qualitätssicherung und künstlicher Intelligenz, zum ab dem 1.1.2025 in Kraft tretenden neuen Soldatenentschädigungsgesetz, zur sozialmedizinischen Begutachtung vor dem Hintergrund einer verlängerten Lebensarbeitszeit, zu den neuen Leitlinien zur Begutachtung bei chronischem Schmerz und nach Schädelhirntrauma und zur Frage, welche Tabellen in der Bemessung des Invaliditätsgrades in der privaten Unfallversicherung als gültig anzusehen sind. Die Tagung wird wiederum präsent in Heidelberg und digital stattfinden.

E. Losch, Frankfurt am Main