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Was kann ein Gutachter, was die KI nicht kann?

Ein ergänzender Kommentar zum Beitrag in dieser Ausgabe Seite 6Alles wird teurer. Die Personalkosten steigen, die Raummieten, ebenso die Energiekosten und die Lebensmittelpreise. So verwundert es nicht, dass auch die Gutachter die Preise für ihre Gutachten erhöhen müssen. Für viele niedergelassene Kolleginnen und Kollegen ist das Erstellen von Gutachten für die verschiedensten Auftraggeber ein wesentlicher Anteil zur Deckung ihrer laufenden Kosten. Die Preissteigerung haben auch die Auftraggeber bemerkt, vor allem die Versicherer der privaten Unfallversicherung fürchten um Ihre Renditen. Der Reflex aller Betriebswerte in solchen Fällen ist natürlich die Kostensenkung. Als große Hoffnung dazu erscheint am Horizont die Künstliche Intelligenz (KI), zum jetzigen Zeitpunkt besser Maschinelles Lernen (M.L.) genannt. Über M.L. sollen automatisiert Diagnosen und vielleicht auch Befunde direkt einer Invaliditätsleistung zugeordnet werden. Bereits jetzt gibt es dazu schon Gedanken. Beispielsweise wird die bekannte und bewährte Definition des Unfalls so weit entstellt, bis er zu einem pauschalierten Entschädigungsmechanismus passt. Andere, vor allem die, die sich niemals damit richtig befasst haben, nehmen die standardisierte Rentenfeststellung der Verwaltungsberufsgenossenschaft zum Vorbild. Denen entgeht, dass dieses Verfahren sich auf ganz wenige Diagnosen bezieht und auch letztendlich nur etwa ein Viertel der Fälle, stand heute, standardisiert berentet wird. Was leistet also ein Gutachter, was durch die KI zumindest zum jetzigen Zeitpunkt und auf die nächsten Jahre hinaus nicht geleistet werden kann? Manche Betriebswirte bei den Auftraggebern denken, Gutachten sind einige Seiten Papier mit Worten darauf. Sie ...

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