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Zum Beitrag von K.Dresing et al : „Zur Diskussion: Referenzwerte für muskuloskelettale ­Verletzungsfolgen zur Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nach SGB VII – 

ein konsentierter Vorschlag der Sektion Begutachtung der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie“ in MedSach-Ausgabe 5/2021, S.195-200Die Kritik berücksichtigt sowohl den Originalbeitrag im MedSach 5/2021, S. 195 ff als auch die in der Sache vorausgegangenen Beiträge in [2] und [3]. Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine Expertengruppe sich der Aufgabe stellt, eine umfassende Reform der MdE-Werte betreffend die Folgen von Gesundheitsschäden des Stütz­- und Bewegungsapparates vorzunehmen. Denn seit den ersten Vorgaben hat im Verlauf des 20. Jahrhunderts weder eine Anpassung an die teils erheblich veränderte Arbeitswelt (Stichwort: körperliche Belastung, Computer), noch betreffend der Erfolge medizinischer Behandlungen bzw. Rehabilitation (Stichwort: Prothetik) mehr stattgefunden. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang allerdings eine im Jahr 2008 eingerichtete Arbeitsgruppe der damaligen Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) um J. Schürmann, die sich ebenfalls mit der Evaluierung der MdE-Werte befasst hatte. Deren Ergebnisse wurden erstmals 2014 im Kursbuch der ärztlichen Begutachtung [4] und 2016 dann im MedSach [1] veröffentlicht. Ob nun überhaupt und in welchem Rahmen vergleichsweise kurzfristig eine weitere Neubewertung sinnvoll bzw. erforderlich war, soll hier jedoch nicht Gegenstand der Kritik sein. Lediglich sei der Hinweis gestattet, dass die kurzfristige Aufeinanderfolge umfassender Überarbeitungen der MdE-Werte auf demselben Fachgebiet durch zwei personell unterschiedliche Expertengruppen das Potenzial hat, sowohl Juristen als auch Fachkollegen der medizinischen Basis zu verunsichern. Dies insbesondere dann, wenn zu identischen Sachverhalten unterschiedl ...

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