Zusammenfassung
Die Covid-Pandemie hat telemedizinische Anwendungen im Gesundheits- und Versorgungssystem stark befördert. Davon noch ausgenommen bleibt bislang die sozialmedizinische Begutachtung, sieht man von Anlässen wie der AU-Feststellung im Rahmen von vertragsärztlichen Videosprechstunden oder der Teledermatologie in Hautarzt- oder BK-Verfahren einmal ab. Während die Telefonie in Pandemiezeiten in der gesetzlichen Pflegebegutachtung überregional zum Einsatz kam, sind telemedizinische oder hybride neue Begutachtungsformen für Sozialversicherungsträger oder Sozialgerichte derzeit nicht etabliert. Dabei verfügt die Telemedizin auch in Begutachtungssettings über Potential und hat im Vergleich zur Telefonie oder reinen Aktengutachten unbestreitbare Vorteile. Von Kritikern wird neben der Abhängigkeit von technischen Voraussetzungen insbesondere der Verlust von Qualität und Erkenntnisgewinn durch die fehlende physische Präsenz mit der Möglichkeit einer körperlichen Untersuchung moniert. Diese wird in Verwaltungs- und Sozialgerichtsverfahren im Regelfall noch als Conditio sine qua non angesehen, ist aber gerade bei mehrfach voruntersuchten und -begutachteten Personen keineswegs immer notwendig. Eine leistungsstarke technische Infrastruktur und die dynamische Weiterentwicklung der digitalen Biosensorik lassen auch heute schon bestimmte virtuelle Untersuchungen möglich werden. Bei fortschreitender digitaler Transformation aller Gesellschaftsbereiche und zunehmendem Mangel an gutachterlicher Fachexpertise bleiben tradierte Positionen zu hinterfragen. Entscheidende Faktoren für den Einsatz von Telemedizin sind letztlich die individuelle gutachterliche Fragestellung und die zu deren Beantwortung notwendigen Instrumente des Erkenntnisgewinns sowie der verfügbaren Ressourcen. Der vorliegende Beitrag informiert über erste Erfahrungen, Chancen und Limitationen in der praktischen Umsetzung telemedizinischer gutachterlicher Arbeit aus einem Modellprojekt im Rechtskreis SGB II sowie ersten Anwendungen in Sozialgerichtsverfahren. Darüber hinaus werden Handlungsoptionen für eine künftige Weiterentwicklung aufgezeigt.
Schlüsselwörter Telemedizin – Anwendungen – Begutachtung – telemedizinisches Assessment
MedSach 119 3/2023: 122 –128
Anschrift für die Verfasser:
Prof. Dr. med. habil. Andreas Weber
Facharzt für Arbeitsmedizin
Sozialmedizin – Umweltmedizin
Ärztlicher Direktor – Softdoor Gmbh
Kölner Str. 18
45661 Recklinghausen
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