Zusammenfassung
In Berufskrankheitenverfahren kommt den Ermittlungen zu den Verhältnissen am Arbeitsplatz eine zentrale Bedeutung für die Anerkennung bzw. Ablehnung einer Erkrankung als Berufskrankheit (BK) zu. Die individuelle Einwirkungsermittlung steht dabei immer im Vordergrund. Weil neben Ermittlungen an aktuellen Arbeitsplätzen häufig erst viele Jahre nach einer beruflichen Tätigkeit ein möglicher Zusammenhang zwischen einer Erkrankung und einer Einwirkung zu prüfen ist, erfolgt bei der Einwirkungsermittlung unter anderem der Rückgriff auf vergleichbare Fälle oder auf Katasterdaten.
In Form einer Handlungsempfehlung haben die UV-Träger gemeinsam mit ihrem Spitzenverband (DGUV) einheitliche Standards und Werkzeuge für die Ermittlung relevanter Expositionen und deren Bewertung in Berufskrankheitenverfahren zusammengefasst.
In Kenntnis dieser DGUV-Handlungsempfehlung erfüllen Aufsichtspersonen oder spezielle BK-Ermittelnde der Unfallversicherungsträger ihre Aufgabe im Feststellungsverfahren.
Dies gilt auch für die Ermittlung der arbeitstechnischen Voraussetzungen für die neuen Berufskrankheiten auf orthopädischem Fachgebiet. Dies sind:
– Koxarthrose durch Lastenhandhabung mit einer kumulativen Dosis von mindestens 9.500 Tonnen während des Arbeitslebens gehandhabter Lasten mit einem Lastgewicht von mindestens 20 kg, die mindestens zehnmal pro Tag gehandhabt wurden (BK 2116)
– Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch eine langjährige und intensive Belastung durch Überschulterarbeit, repetitive Bewegungen im Schultergelenk, Kraftanwendungen im Schulterbereich durch Heben von Lasten oder Hand-Arm-Schwingungen (Wie-BK gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII)
Die jeweiligen arbeitsbedingten Ris ...
Bibliogr. Info (RIS)
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C. van den Berg
Ermittlung der arbeitstechnischen Voraussetzungen für die neuen Berufskrankheiten auf orthopädischem Fachgebiet
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