Zusammenfassung
Die Berufskrankheit Koxarthrose durch Lastenhandhabung wurde am 18.09.2019 durch den ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim BMAS empfohlen und ist seit dem 01.08.2021 in der Liste der Berufskrankheiten als BK 2116 gültig.
Die arbeitstechnischen Voraussetzungen (Exposition durch Lastenhandhabung mit einer kumulativen Dosis von 9500 t während des Arbeitslebens) sind dabei klar definiert.
Die medizinischen Voraussetzungen (gesicherte Koxarthrose beidseits) gelten dann als erfüllt, wenn typische Hüftgelenksbeschwerden bestehen und gleichzeitig eine radiologische Arthrose Kellgren-Lawrence Grad II oder höher vorliegt. Radiologische Kriterien für einen Schweregrad KL II sind dabei Sklerose der Gelenkflächen mit Geröllzysten, Gelenkspaltverschmälerung < 2 mm und Ausbildung von eindeutigen Osteophyten.
Neben dem höheren Lebensalter (normales Arthrose-Grundrisiko) spielen bei der Koxarthrose sehr häufig außerberufliche Risikofaktoren bei der Entstehung der Krankheit eine wesentliche Rolle. Dies sind Anomalien im Bereich des Hüftkopf-Schenkelhals-Übergangs (Cam-Impingement), Hüftdysplasie, Traumen und ein durchgemachter Morbus Perthes.
Bei der Kausalitätsbetrachtung ergeben sich dabei verschiedene Befundkonstellationen, welche entsprechend einer Konsensumfrage der Fachgesellschaft für interdisziplinäre medizinische Begutachtung (FGIMB) in unterschiedlicher Weise zu bewerten sind.
Schlüsselwörter Berufskrankheit – BK 2116 – medizinische Kriterien – konkurrierende Faktoren – Befundkonstellationen
MedSach 120 3/2024: 105 –111The assessment of occupational disease 2116
Abstract
The occupational disease of coxarthrosis due to ...
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G. Spahn
Zur Begutachtung der BK 2116
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