Die gesundheitlichen Langzeitfolgen der Corona-Pandemie sind derzeit noch nicht abschließend zu bewerten. Die Arbeitsmedizin beschäftigt sich mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Beschäftigten sowohl im Hinblick auf veränderte Arbeitsbedingungen als auch der gesundheitlichen Auswirkungen und Arbeitsfähigkeit nach einer Infektion. Je nach beruflicher Tätigkeit wird hierbei unterschieden, ob es sich bei einer COVID-19-Erkrankung um eine Berufskrankheit oder einen Arbeitsunfall handelt.
Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Wohlfahrtspflege und im Labor, sowie Berufe mit einem vergleichbaren Infektionsrisiko sind in der Regel aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt, weshalb es in dieser Berufsgruppe häufiger zu einer Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit kommt. Von einem Arbeitsunfall ist dann die Rede, wenn die Ansteckung am Arbeitsplatz erfolgt, jedoch nicht als Folge einer bestimmten beruflichen Tätigkeit mit einem erhöhten Risiko zu sehen ist. „Aus diesem Grund ist hier künftig verstärkt betriebsärztliche Expertise gefragt, wenn es um die richtige Einordnung geht. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte verfügen über eine entsprechende Ausbildung, Gefährdungen am Arbeitsplatz richtig einschätzen zu können“, so der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) Prof. Thomas Kraus.
Seit Beginn der Pandemie, so eine Sonderauswertung der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, sind fast 202.945 Verdachtsmeldungen bei den Unfallversicherungen eingegangen. Davon entfielen 169.089 Meldungen auf Berufskrankheiten, 33.856 mal wurde ein Verdacht auf einen Arbeitsunfall gemeldet. Von den entschiedenen Fällen wurden 74,8% bisher als Berufskrankheit von den gesetzlichen Unfallversicherungen anerkannt. Bei Arbeitsunfällen liegt die Anerkennungsquote mit 30,7% deutlich niedriger, was unter anderem auch daran liegt, dass ein kausaler Zusammenhang zwischen einer Infektion und der Situation am Arbeitsplatz hier schwieriger zu ermitteln ist. Bei Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall verfügen Beschäftigte in aller Regel über einen besseren Versicherungsschutz, weil in diesen Fällen die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten übernimmt.
Pflegekräfte sind die Berufsgruppe, in denen sich versicherte Personen mit 66,5 % aller Verdachtsanzeigen am häufigsten infizieren und erkranken. Ärztinnen und Ärzte machen 4,5 % der Meldungen aus. Insbesondere schwere Krankheitsverläufe können nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand mit Langzeitfolgen assoziiert werden (Post-COVID/Long-COVID) und Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit haben.
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Pressemitteilung der DGAUM, München