So sind klinisch hoch qualifizierte und anerkannte Ärzte nicht per se auch gute Gutachter; dafür sind spezielle Kenntnisse und Erfahrungen auf gutachtlichem Gebiet erforderlich. Das Anfertigen von Aktengutachten ist somit nichts für Anfänger.
Vorteile der Aktenbegutachtung sind zudem ein niedrigerer Preis, die bundesweite Verfügbarkeit des Gutachters sowie die Tatsache, dass keine Mitarbeit (Anreise usw.) des Versicherten erforderlich ist. Auch ist eine problemlose Weiterführung der Begutachtung bei Einspruch des Versicherten bzw. bei Vorlage weiterer Unterlagen möglich.
Dem Aktengutachter werden auch Fälle zur Beurteilung vorgelegt, in denen vorhergehende Gutachten (mit Untersuchung des Versicherten) von entsprechenden Fachärzten vorliegen, welche im Rahmen der Aktenbegutachtung dann hinsichtlich ihrer Qualität geprüft werden sollen. Gerade in der Krankentagegeldversicherung finden sich bei solchen Gutachten nicht selten Mängel, zumal solche Gutachten ein Massengeschäft sind und meist in weitaus kürzerer Zeit (und mit deutlich niedrigerem Honorar) angefertigt werden als Gutachten in der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Besonders anspruchsvoll ist schließlich die Qualitätsprüfung von Gerichtsgutachten, da diese in der Regel von hochqualifizierten Fachärzten, oft Klinikchefs bzw. Universitätsprofessoren, sorgfältig angefertigt wurden und sehr umfangreich sind. Aber auch solchen Gutachtern können gravierende Fehler unterlaufen.
Gerd-Marko Ostendorf, Wiesbaden