Zusammenfassung
Mit dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) ist seit 2004 die Entschädigung von Sachverständigengutachten geregelt. Seitdem hat das Gesetz mehrere Novellierungen erhalten. Zum 01.01.2021 wurde mit dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 (KostRÄG 2021) die letzte Anpassung vorgenommen.
Wir haben die Landessozialgerichte gefragt, wie sie diese Novelle umsetzen. Die Antworten belegen teils erhebliche Unterschiede in der Umsetzung der Vergütungsrichtlinien zwischen den Ländern.
Schlüsselwörter Begutachtung – Vergütung ärztlicher Gutachten – JVEG – Kostenrechtsänderungsgesetz – Sozialgerichte
MedSach 120 1/2024: 16 –23Remuneration for medical expert opinions under the German Judicial Remuneration and Compensation Act (JVEG) - Comparison of German federal states
Abstract
The Judicial Remuneration and Compensation Act (JVEG) has regulated the remuneration of medical expert opinions since 2004. In the last few years the Act has been amended multiple times. The last amendment, called the Cost Alteration Act 2021 (KostRÄG 2021), was adopted on January 1, 2021.
We asked the social courts of the German federal states about the implementation of this amendment. The answers demonstrate sometimes considerable differences between the states.
Keywords Expert opinion – remuneration of medical expert opinions – JVEG – Cost Alteration Act 2021 – social courtsEinleitung
Das JVEG regelt seit 2004 die Vergütung medizinischer Sachverständigengutachten. Mit dem JVEG wurde das ZSEG (Zeugen- und Sachverständigenentschädigungsgesetz) abgelöst mit dem Ziel, eine leistungsgerechte Vergütung medizinischer Sachverständiger ...
Bibliogr. Info (RIS)
Abo-Inhalt
N. Zahn1, P.-W. Gaidzik2, M. Schiltenwolf1
Vergütung medizinischer Sachverständigengutachten nach dem JVEG, eine Aktualisierung nach dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – die Bundesländer im Vergleich
Jetzt weiterlesen und profitieren.
+ DMS E-Paper-Ausgabe – 6 Ausgaben im Jahr
+ Kostenfreien Zugang zu unserem Online-Archiv
+ Exklusive ASU Webinare zum Vorzugspreis
Der MedSach Newsletter
Zwölf mal im Jahr: Der medizinische Sachverständige hat jetzt einen Newsletter.
Lassen Sie sich die nützlichen Informationen und Updates nicht entgehen!
Bei Anmeldung zum Newsletter des Medizinischen Sachvertsändigen bin ich damit einverstanden, über interessante Verlags- und Online-Angebote der Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG informiert zu werden. Diese Einwilligung kann ich widerrufen und eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Informationen zum Umgang mit Daten finden Sie auch in unserer Datenschutzerklärung.