So zeigen Nachuntersuchungen von COVID-19-Patienten in einem erheblichen Prozentsatz kognitive Defizite, wobei Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen im Vordergrund stehen. Diese können in der neuropsychologischen Testung objektiviert werden.
Fatigue oder Schmerzen sind dagegen schwieriger zu „messen“, weswegen deren gutachtliche Einschätzung herausfordernd ist, so Dreßing. Hier müssen die Methoden der „argumentativen Validierung“ angewandt werden. Erschöpfung sei etwa in der (sich über Stunden erstreckende) Gutachtensituation beobachtbar. Gerade bei vorwiegend geklagter Fatigue-Symptomatik müssen zudem eventuelle Aggravationstendenzen besonders geprüft werden.
In der Begutachtung sollen daher alle relevanten Informationen einbezogen und verschiedene Zugangswege kombiniert werden:
1. Aktenlage
2. Anamnese
3. Beobachtung
4. Neuropsychologischer Befund
5. Psychopathologischer Befund
6. Fragebögen und Selbstbeurteilungsinstrumente (zur Beurteilung der subjektiven Selbsteinschätzung)
7. Neuropsychologische Testung
8. Beschwerdenvalidierungstests (die immer im Gesamtkontext bewertet werden müssen)
Ggf. ist eine multiprofessionelle gutachtliche Einschätzung geboten, führte Dreßing abschließend aus. Auch sollten Nachbegutachtungen bedacht werden, da in den meisten Fällen eine Besserung der Post-COVID-Symptomatik innerhalb von 1 bis 2 Jahr(en) zu erwarten sei.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden