Bei Beurteilungen zur Bedeutung von chronischen Schmerzen etwa auf die Leistungsfähigkeit im Erwerbsleben hat der Gutachter neben der Anamnese zur Schmerzsituation und den daraus resultierenden behaupteten Einschränkungen und den weiteren subjektiven Angaben des Exploranden etwa mit „Schmerzskalen“ nur die Möglichkeit, mit der Beobachtung etwa von Bewegungsabläufen in der direkten und indirekten Untersuchungssituation eine Konsistenzprüfung dieser gemachten Angaben durchzuführen. Testverfahren zur Beurteilung von Inkonsistenzen kommen offensichtlich bislang nur wenig zur Anwendung, so dass die Überprüfung auf Simulation und Aggravation in den meisten Fällen nur der subjektiven Erfahrung des Gutachters unterliegt.
Um bei diesen Begutachtungen einer Objektivierung und damit auch einer gebotenen einheitlicheren gutachtlichen Beurteilung näher zu kommen hält Wolff, München, den regelmäßigen Einsatz einer Bestimmung der nach der Anamnese vom Exploranden regelmäßig eingenommenen Schmerzmedikamente im Blut für erforderlich. Frühere Untersuchungen hätten hier gezeigt, dass in einer Vielzahl der so überprüften Fälle die behauptete Einnahme nicht stattgefunden hatte, was im übrigen auch für die Einnahme von Antidepressiva gelten müsse. Deshalb solle die Labordiagnostik zur Überprüfung der Angabe der eingenommenen Medikamente zu einem Standardverfahren werden.
(Wolff D: Medikamentenspiegelbestimmung bei der Begutachtung chronischer Schmerzsyndrome und ihre Aussagekraft für die gutachtliche Beurteilungspraxis. Versicherungsmedizin (2013), 1, 24/25)E. Losch, Frankfurt/Main