Einschränkungen der beruflichen Leistungsfähigkeit ergeben sich v. a. bei rezidivierenden Schwindelattacken und andauerndem Schwindel.
Diese lassen sich in vier Bereiche gliedern:
- Defizite der Haltungskontrolle
- Probleme in der stabilen visuellen Wahrnehmung
- Einschränkung der Fahrtauglichkeit
- Psychiatrische Komorbiditäten
Zu 1.
Defizite der Haltungskontrolle wirken sich besonders beeinträchtigend in Berufen aus, in denen ein hohes Maß an posturaler Kontrolle erforderlich ist, beispielsweise in Handwerksberufen wie Maler oder Dachdecker. Bei rezidivierenden Schwindelattacken mit akuten Haltungskontrollstörungen sollten etwa Tätigkeiten in Höhe vorsorglich nicht durchgeführt werden. Chronischer Schwindel, etwa bei der bilateralen Vestibulopathie, kann unter komplizierten Bedingungen wie unebenem Untergrund oder schlechter Beleuchtung zu einem erhöhten Sturzrisiko Führen.
Zu 2.
Chronische Schwindelerkrankungen können durch das Auftreten von Nystagmen zu Oszillopsien führen, d. h. zu einer Wackelwahrnehmung infolge einer retinalen Bildverschiebung. Betroffene haben ausgeprägte Defizite beim Lesen. Sind außerdem rasche Kopfbewegungen erforderlich, etwa bei der Arbeit am Fließband, können auch Defizite des vestibulo-okulären Reflexes zu Oszillopsien führen.
Zu 3.
Rezidivierende Schwindelerkrankungen führen zu einer Einschränkung der Fahrtauglichkeit. Bei nicht vorhersehbaren Schwindelanfällen wird eine Attackenfreiheit von mindestens zwei Jahren gefordert.
Zu 4.
Für berufliche Leistungseinschränkungen ist auch die häufige psychiatrische Komorbidität von Schwindel von Bedeutung. So kommt es etwa infolge organischer Schwindelerkrankungen gehäuft zu Angsterkrankungen und Depressionen. Die höchste Rate psychischer Folgeerkrankungen liegt vor bei der vestibulären Migräne und beim Morgus Menière.
Zur Objektivierung von Leistungseinschränkungen bei Schwindel i. R. der Begutachtung sind zunächst klinische Untersuchungsverfahren zum Nachweis von Einschränkungen der posturalen Kontrolle und der stabilen visuellen Wahrnehmung zu erwähnen. Die Untersuchung des Stehvermögens (Romberg-Test) sowie des Gehvermögens mit offenen und geschlossenen Augen und verschiedenen Schwierigkeitsgraden erlaubt eine orientierende Abschätzung der posturalen Kompensation eines vestibulären Defizits.
Zur genaueren apparativen Erfassung können mit der Posturographie die Körperschwankungen unter verschiedenen Bedingungen gemessen werden. Galt diese Methode über viele Jahre als zwar sensitiv, aber nicht spezifisch, so ermöglicht jetzt die Analyse mit einem neuronalen Netzwerk inklusive Frequenzanalyse eine Verlaufsbeobachtung und diagnostische Zuordnung, ob z. B. ein peripher vestibuläres Defizit, ein zerebelläres Syndrom oder ein funktioneller Schwindel vorliegt.
Die Fähigkeit zur stabilen visuellen Wahrnehmung kann mit der Bestimmung der dynamischen Sehschärfe (sog. VOR Lese Test) abgeschätzt werden. Der Kopfimpulstest nach Halmagyi-Curthoys dient zur Abschätzung eines beidseitigen Funktionsdefizits des vestibulo-okulären Reflexes; er kann zur Quantifizierung auch als Video-Kopfimpuls-Test (Video-HIT) durchgeführt werden. Dabei werden mit einer bzw. zwei in eine kopfgebundene Maske integrierten Videokamera(s) die Augen gefilmt.
G.-M. Ostendorf, Wiesbaden